BMF: Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
Mittwoch 10. Dezember 2008 von petra.fuchs
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 01. Dezember 2008 – IV B 8 – S 7229/07/10002 – Mit diesem Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen bekanntgegeben, dass für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen im Kalenderjahr 2009 folgendes gilt:
Goldmünzen
Auf die steuerpflichtigen Umsätze von Goldmünzen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für steuerpflichtige Goldmünzenumsätze muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellt Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze = 31,1035 Gramm). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.
Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den letzten in Monat November festgestellten Gold-Tagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2009 ist die Metallwertermittlung nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 20.671 Euro je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 28. November 2008) vorzunehmen.
Silbermünzen
Nach Tz. 174 Nr. 2 des Bezugsschreibens kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr 2009 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 251 Euro je Kilogramm (Tagespreis vm 28. November 2008) vorzunehmen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 01.12.2008 – IV B 8 – S 7229/07/10002
Hier mit hat das Bundesministerium der Finanzen die Gold- und Silberpreise für 2009 bekanntgegeben.
Tags:ermäßigter Umsatzsteuersatz, Sammlermünzen, Umsatzsteuer, UmsatzsteuersatzDieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 10. Dezember 2008 um 08:00 und abgelegt unter Umsatzsteuer. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
