Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen
Donnerstag 1. April 2010 von petra.fuchs
Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wurde der § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz um eine neue Nummer 11 erweitert. Somit unterliegen die Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden anbietet, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. In folgendem soll aufgezeigt werden, welche Umsätze dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, wie bei gemischten Umsatzsteuersätzen die Rechnung zu erfolgen hat und ab wann § 12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz anzuwenden ist. Den ganzen Beitrag lesen »
Tags:Beherbergungsleistung, ermäßigter Umsatzsteuersatz, Nebenleistung, Umsatzsteuer, UmsatzsteuerKategorie: Umsatzsteuer | Keine Kommentare »
