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BFH: Keine Auswärtstätigkeit bei Einsatz im Bergwerk

Montag 5. Oktober 2009 von petra.fuchs

Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 30. September 2009 – Nr. 91 – Mit dem Urteil vom 18. Juni 2009 – VI R 61/06 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass, wer auf einem ausgedehnten Betriebsgelände als Fahrer eines Transportfahrzeugs beschäftigt ist, geht keiner Auswärtstätigkeit nach und kann deshalb keine Mehraufwendungen für Verpflegung als gelten machen. Den ganzen Beitrag lesen »

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Kategorie: Einkommensteuer | 1 Kommentar »