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BFH: Legen von Hausanschlüssen ermäßigter Umsatzsteuersatz

Montag 1. Dezember 2008 von petra.fuchs

Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. Oktober 2008 – V R 61/03 – In diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückeigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser” im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr1 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage zum Umsatzsteuergesetz.  Aus diesen Grund ist des Legen des Hausanschlusses mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird. Den ganzen Beitrag lesen »

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Kategorie: Umsatzsteuer | Keine Kommentare »